GLOBAL MED ACADEMY

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Global Med Academy GbR (GMA)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Global Med Academy GbR (nachfolgend „GMA“ genannt) und den Teilnehmenden an den angebotenen Kursen.
Sie gelten für alle Kursangebote – sowohl Onlinekurse als auch praktische Präsenzveranstaltungen – der GMA für Mediziner und Zahnmediziner. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Der Teilnehmende ist verpflichtet bis Kursbeginn alle Voraussetzungen zu erfüllen. 
  2. Die Teilnahme an den Kursen der GMA setzt ein abgeschlossenes medizinisches oder zahnmedizinisches Studium im In- oder Ausland voraus. 
  3. Teilnehmende müssen ein Sprachzertifikat mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. 
  4. Zusätzlich kann für ausländische Teilnehmende ein gültiges Visum erforderlich sein, welches rechtzeitig vor Kursbeginn vorzulegen ist. 
  5. Aufgrund des Online Formats ist ein Zugang zu einem internetfähigen Gerät und stabiler Internetverbindung obligat. 
  6. Weitere Voraussetzung ist die fristgerechte und vollständige Anmeldung sowie die Zahlung der Kursgebühren gemäß §6 dieser AGB. 
  1. Der Teilnehmende ist verpflichtet bis Kursbeginn alle Voraussetzungen zu erfüllen. 
  2. Die Teilnahme an den Kursen der GMA setzt ein abgeschlossenes medizinisches oder zahnmedizinisches Studium im In- oder Ausland voraus. 
  3. Teilnehmende müssen ein Sprachzertifikat mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. 
  4. Zusätzlich kann für ausländische Teilnehmende ein gültiges Visum erforderlich sein, welches rechtzeitig vor Kursbeginn vorzulegen ist. 
  5. Aufgrund des Online Formats ist ein Zugang zu einem internetfähigen Gerät und stabiler Internetverbindung obligat. 
  6. Weitere Voraussetzung ist die fristgerechte und vollständige Anmeldung sowie die Zahlung der Kursgebühren gemäß §6 dieser AGB. 

§3 Anmeldung

1. Der Teilnehmende registriert sich mit seinen Daten auf der Website (https://…) der GMA. Hier muss er seine persönlichen Daten, Informationen zu seinen Kenntnissen, einen Lebenslauf, eine Kopie des Reisepasses, sein Studien-Abschlusszeugnis und eine Kopie des Visums (insofern schon vorhanden) hinterlegen, um eine weitere Betreuung durch die GMA zu ermöglichen. Ebenso muss der GMA die unterschriebene Anmeldung des Teilnehmenden vorliegen. 

2. Anmeldung aus dem Inland (Visum für einen längeren Aufenthalt nach §16f oder §16d in Deutschland ist vorhanden) 
Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular auf der Website der GMA. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular auf der Website der GMA. Erforderlich sind folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Nationalität
  • Kopie der Approbation bzw. des Diploms
  • Sprachzertifikat (mindestens B2)
  • Nachweis eines gültigen Visums
  • Angaben zum gewünschten Kurs
  • ggf. weitere Dokumente auf Anfrage

Nach Anmeldung erhält der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung zu dem von ihm gewünschten Kurs. Der Teilnehmende kann dann unabhängig vom weiteren Aufenthaltsstatus nicht mehr von seinem Lehrgangsvertrag zurücktreten.

3. Anmeldung aus dem Ausland (kein vorhandenes Visum für einen längeren Aufenthalt nach §16f oder §16d in Deutschland)

  • Verfügt der Teilnehmende über kein gültiges Visum nach §16f oder §16d dann entstehen für eine Anmeldung aus dem Ausland aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes zusätzliche Gebühren in Höhe von 500 Euro. Dieser Betrag ist unabhängig vom Erfolg eines Visum-Antrags des Teilnehmenden an die GMA zu entrichten. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, der Betrag verbleibt bei der GMA. 
  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmende von der GMA per E-Mail einen PayPal-Link zur Begleichung der entsprechenden Kursgebühren.  
  • Alternativ hat der Teilnehmende die Möglichkeit, den vollständigen Betrag für die gesamte Qualifizierungsmaßnahme direkt über PayPal zu entrichten.  
  • Nach erfolgter Zahlung stellt PayPal automatisch eine Zahlungsbestätigung aus. Wird der Visumsantrag des Teilnehmers abgelehnt, erstattet die GMA sämtliche gezahlten Kurs- bzw. Qualifizierungskosten zurück – ausgenommen hiervon sind Ausgaben für Beratung und Bearbeitung im Zusammenhang mit der Anmeldung aus dem Ausland. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist die Vorlage eines schriftlichen Ablehnungsbescheids durch die zuständige Visumsbehörde. 
  • Sobald die Zahlung via PayPal eingegangen ist, sendet die GMA dem Teilnehmenden per E-Mail eine Bestätigung der Anmeldung zur gewünschten Qualifizierungsmaßnahme zu. Mit dieser Bestätigung gilt der Vertrag über die Teilnahme an der Qualifizierung als rechtsverbindlich abgeschlossen.  
  • Sobald der Teilnehmende ein gültiges Visum für Deutschland erhalten hat, ist er verpflichtet, dieses umgehend per E-Mail an die GMA zu übermitteln. Nach Erhalt des Visums setzt sich die GMA mit dem Teilnehmenden in Verbindung, um den genauen Termin für die Teilnahme an den gebuchten Kursen verbindlich festzulegen. Der Teilnehmende nimmt bis zu diesem Zeitpunkt keine endgültigen Buchungen für Anreise oder Unterkunft in Deutschland vor. 
  • Geht das Visum später als sechs Wochen vor dem ersten geplanten Kurstermin bei der GMA ein, besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz zum ursprünglich gewünschten Termin. In diesem Fall behält sich die GMA das Recht vor, dem Teilnehmenden alternativ einen Platz zu einem späteren Termin anzubieten. Für eine solche Umbuchung entstehen dem Teilnehmenden keine zusätzlichen Kosten. Sämtliche weiteren vertraglichen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

Zusätzlich zu den oben genannten Angaben müssen ausländische Teilnehmende folgende Nachweise erbringen:

  • Aufenthaltsstatus bzw. gültiges Visum 
  • Nachweis über ausreichende Finanzierung (z. B. Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung) 
  • Bestätigung über den voraussichtlichen Einreisezeitpunkt
 

4. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Plätze werden in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anmeldungen vergeben.

§4 Inhalt und Umfang der Kurse

  1. Der Unterricht erfolgt gemäß einem vorab definierten Lehrplan.
  2. Die Kurse finden in Teilzeitform statt. Die maximale Teilnehmerzahl variiert je nach Kurs und wird auf der Website bekannt gegeben.
  3. Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl behält sich die GMA vor, die Anzahl der Unterrichtseinheiten anzupassen oder den Kurs abzusagen.
  4. Unterrichtszeiten und -tage werden vor Kursbeginn mitgeteilt. Kurszeiten können in begründeten Fällen angepasst werden.
  5. Lehrmaterialien:
  • Zur Verfügung gestellt wird ein PDF-Skript mit relevanten Inhalten des Kurses.
  • Für praktische Kurse stellt die GMA sämtliche notwendigen Materialien, inklusive Phantomköpfen, bereit.
  • Nicht gestellt werden medizinische oder technische Geräte, Tablets oder Laptops.

§5 Ort, Dauer und Termine der Kurse

  1. Die Kurse finden überwiegend im Online-Format statt.
  2. Präsenzveranstaltungen beschränken sich auf praktische Module, die in gesondert ausgewiesenen Schulungsräumen stattfinden.
  3. Kursdauer, Termine und Unterrichtszeiten werden im jeweiligen Kursprogramm und auf der Website bekannt gegeben.
  4. An gesetzlichen Feiertagen in Bayern findet kein Unterricht statt. Diese Termine werden nicht nachgeholt.

§6 Kosten und Zahlungsinformationen

  1. Die Teilnahmegebühren sind auf der Website oder im Anmeldeformular aufgeführt und enthalten alle regulären Kurskosten.
  2. Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung. Der gesamte Kursbeitrag ist spätestens 10 Werktage vor Kursbeginn per Überweisung zu zahlen. Sofern der fällige Kursbeitrag bei Kursbeginn nicht bei der GMA eingegangen ist, wird der Teilnehmende kostenpflichtig auf den nächsten Kurs umgebucht.
  3. Wird der fällige Kursbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet, behält sich die GMA vor, die betreffende Person vom Kurs auszuschließen.
  4. Ratenzahlungen sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Sollten Fälligkeitstermine für Ratenzahlungen nicht wahrgenommen werden, kann die GMA den Teilnehmenden nach Mahnung von der Kursteilnahme tageweise oder ganz ausschließen. Dies entbindet den Teilnehmenden jedoch nicht von seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen. 
  5. Bankgebühren oder Kosten für Auslandsüberweisungen trägt der Teilnehmende. 
  6. Im Falle einer Förderung: Die Abrechnung der Kurskosten erfolgt unmittelbar zwischen der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und der GMA. Der Teilnehmer überträgt hierfür seine entsprechenden Zahlungsansprüche an die GMA. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Bildungsgutschein umgehend der GMA vorzulegen. Sollte der Gutschein bis zum Beginn der Maßnahme nicht bei der GMA eingegangen sein, haben sowohl der Teilnehmer als auch die GMA das Recht, den Lehrgangsvertrag aufzulösen. 

§7 Rücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmenden

  1. Ein Rücktritt vom Kurs ist bis spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn schriftlich möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 € fällig.
  2. Bei Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn ist der volle Kursbeitrag zu zahlen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmender gestellt.
  3. Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs ist bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn möglich, sofern Plätze vorhanden sind.
  4. Umbuchungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 50 €.
  5. Bei Nichterscheinen zum Kurs ohne vorherige schriftliche Mitteilung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  6. Sonderregelung für Teilnehmende bei Anmeldung im Ausland:
  7. Teilnehmende, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch im Ausland befinden und deren Visum für Deutschland noch nicht ausgestellt wurde, können gebuchte Kurse kostenfrei auf spätere Termine verschieben. Nach Erhalt des Visums wird für jede Umbuchung eines einzelnen Kurses eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR erhoben. Die Kursgebühr ist bereits zum Zeitpunkt der ersten Kursanmeldung fällig – unabhängig davon, ob später eine Umbuchung erfolgt.
  8. Der neu gewählte Kurstermin muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Umbuchung bei der GMA wahrgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Teilnahme, während die Zahlungspflicht für den Kurs bestehen bleibt. Da Kursplätze in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben werden, prüft die GMA vor jeder Umbuchung zunächst die Verfügbarkeit. Umbuchungen sind ausschließlich in schriftlicher Form möglich.
  9. Vor dem Beginn jedes Kurses erhalten die Teilnehmenden eine Erinnerung an den bevorstehenden Starttermin und werden aufgefordert, ihre Teilnahme verbindlich zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, wird der Kurs automatisch um einen Kurszyklus verschoben. Die Abrechnung des jeweiligen Kurses bleibt davon unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt in jedem Fall rechtzeitig vor Kursbeginn, sodass die Teilnehmenden die Kursgebühr fristgerecht begleichen können.
  10. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmenden – unabhängig vom Rechtsgrund – keine weiteren Rücktritts- oder Widerrufsrechte zu.

§8 Absage und Programmänderung durch die GMA

  1. Die GMA behält sich das Recht vor, Kurse aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit von Dozierenden, höhere Gewalt) abzusagen. Sollte der Grund eine zu geringe Teilnehmeranzahl des Kurses sein erfolgt die Absage der GMA nicht später als 1 Woche vor Beginn des Kurses.
  2. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet.
  3. Änderungen im Stundenplan, Austausch von Dozierenden oder geringfügige Programmänderungen bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter des Kurses nicht wesentlich beeinträchtigen. Diese Fälle stellen keine Grundlage für eine Reduzierung der Kursgebühren oder einen Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmenden dar.
  4. Sollte ein Kurs durch die GMA abgesagt werden, erhält der Teilnehmende die Möglichkeit, sowohl den betroffenen als auch alle nachfolgenden gebuchten Kurse kostenfrei auf einen späteren Termin umzubuchen – und dies mit einem Preisnachlass von 20 %. Entscheidet sich der Teilnehmende gegen diese rabattierte Umbuchung, werden sämtliche Anmeldungen für den abgesagten sowie die daran anschließenden Kurse storniert. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet bzw. noch offene Rechnungen für diese Kurse aufgehoben.
  5. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.

§9 Urheberrecht

  1. Alle im Kurs zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Skripte, Präsentationen) sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte ist untersagt.
  3. Für Inhalte der Vorträge oder Aussagen von Dozierenden übernimmt die GMA keine inhaltliche oder rechtliche Haftung.

§10 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmenden erfolgt gemäß der aktuellen Datenschutzerklärung der GMA, abrufbar unter [Link zur Datenschutzseite].

§11 Kündigung

  1. Die ordentliche Kündigung nach Beginn des Kurses ist ausgeschlossen.
  2. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei Pflichtverstößen oder Zahlungsverzug. Wichtige Gründe können insbesondere sein: eine Arbeitsaufnahme, eine längere Krankheit oder ein Wechsel des Wohn- oder Unternehmenssitzes. Bei Förderung nach SGB II/III entscheidet der zuständige Mitarbeiter des Kostenträgers über das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Teilnehmer haben zudem ein außerordentliches, kostenfreies Kündigungsrecht, falls die Kostenübernahme über einen Bildungsgutschein eingestellt wird.
  3. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §627 BGB (Dienstverhältnis besonderer Art), §626 BGB (wichtiger Grund), sowie §126 BGB (Schriftform).
  4. Ein Rücktritt ist außerdem möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Teilnahme nicht über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert wird.
  5. Das bloße Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Im Falle einer ordnungsgemäßen Kündigung werden die Teilnahmegebühren bis zum Wirksamwerden der Kündigung berechnet. Ohne schriftliche Kündigung bleibt die volle Teilnahmegebühr geschuldet.
  6. Die GMA ist berechtigt, den Vertrag fristlos in schriftlicher Form zu kündigen, wenn der Teilnehmer seinen Pflichten gemäß §13 nicht nachkommt. Teilnehmer, die den Unterricht durch ihr Verhalten erheblich stören, können nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter wird über das Fehlverhalten und gegebenenfalls den Abbruch der Maßnahme umgehend informiert.
  7. Bei längeren Fehlzeiten oder wenn das Maßnahmeziel gefährdet ist, informiert die GMA unverzüglich die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Anschließend wird in Abstimmung zwischen der GMA und dem Kostenträger über die Fortsetzung oder den Abbruch der Maßnahme entschieden.

§12 Pflichten des Trägers

Die GMA verpflichtet sich:

  • Sicherzustellen, dass alle für das Erreichen des Qualifizierungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten angemessen vermittelt werden,
  • Qualifiziertes Lehrpersonal für die Durchführung der Maßnahme einzusetzen,
  • Die Qualifizierung an Schulungsorten abzuhalten, die sowohl in Ausstattung als auch Eignung den Anforderungen entsprechen,
  • Den Teilnehmern die vorgesehenen Lernmaterialien bereitzustellen und
  • Die Teilnehmer bei der Vermittlung und Bewerbung zu unterstützen.

§13 Pflichten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden verpflichten sich:

  1. Die Kurszeiten pünktlich und regelmäßig einzuhalten.
  2. Am ersten Tag einer krankheitsbedingten Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  3. Den Anweisungen der Dozierenden Folge zu leisten.
  4. Eigenständig für geeignete technische Ausstattung bei Onlinekursen zu sorgen.
  5. Mit überlassenen Materialien sorgfältig umzugehen.
  6. Die Zugangsdaten zu den Onlinekursen nicht weiterzugeben.
  7. Keine Mitschnitte oder Aufzeichnungen der Kurse ohne Erlaubnis anzufertigen.
  8. Den Kursablauf nicht durch unangemessenes Verhalten zu stören.
  9. Für ein Abschlusszertifikat mindestens 80% der Unterrichtseinheiten besucht zu haben.
  10. Vor Kursbeginn eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese bei Verlangen seitens der GMA auch vorzulegen.
  11. Der GMA in bis zu vier Statusabfragen Auskunft zu erteilen – insbesondere über erhaltene Prüfungstermine zur Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung, über das jeweilige Prüfungsergebnis sowie über den Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland.

 

Die GMA ist berechtigt, Teilnehmende bei Pflichtverstößen nach vorheriger Abmahnung vorübergehend – tageweise – vom Unterricht auszuschließen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann ein vollständiger Ausschluss von der weiteren Kursteilnahme erfolgen. Die bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmenden bleiben in beiden Fällen unberührt.

§14 Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen

  1. Der erfolgreiche Abschluss des Kurses kann – je nach Kursart – eine interne Prüfung umfassen.
  2. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung. Diese kann gem. §273 BGB dem Teilnehmenden erst nach Bezahlung aller fälligen Kosten ausgestellt werden.
  3. Prüfungen erfolgen nach den geltenden Standards der GMA.
  4. Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats ohne vollständige Teilnahme.
  5. Wird die Maßnahme vorzeitig beendet, stellt die GMA dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung aus, die Informationen zu den Inhalten, dem zeitlichen Umfang sowie den Zielen der Maßnahme enthält.

§15 Haftung und Aufrechnung

  1. Die GMA haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§16 Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen oder zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen. 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, die ungültige Regelung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahekommt.